Was wird gefördert?
Wir fördern den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, wenn Ihre bestehende Heizungsanlage vor dem 01.01.2009 installiert wurde.
1. Einzelmaßnahmen
Als Einzelmaßnahmen fördern wir zum Beispiel folgende Heizungsanlagen:
-
thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trinkwarmwasserbereitung)
-
Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (zum Beispiel Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen)
-
Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
-
kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger
2. Kauf von saniertem Wohnraum
Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der neuen Heizungsanlage gefördert werden, wenn diese gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).